Petition
Petition zur Wahlgesetzgebung
UWV-Fraktionsvorsitzender Wulf-Dietrich Simon stellte Antrag
Der Fraktionsvorsitzende der UWV Mechernich, Wulf-Dietrich Simon, stellte vor kurzem einen Antrag an den Deutschen Bundestages in Berlin und den Landtag in Düsseldorf zur Änderung der Verteilung der Parlamentssitze. Es ist jeder aufgerufen, sich hierzu seine Gedanken zu machen.
Anbei der zitierte Wortlaut des Antrages an den Landtag in Düsseldorf:
„Seit mehr als 25 Jahren sinkt die Beteiligung bei Wahlen. Wahlmüdigkeit und Parteienverdrossenheit sind sicher nicht die alleinigen Ursachen, dennoch dürften beide die wichtigsten Gründe für eine Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen bei nahe 70% und bei Landtagswahlen bei schon unter 50% darstellen.
Es mag vielerlei Vorschläge geben, was zu tun sei – von „laufen lassen“ bis zur Einführung der Wahlpflicht oder Möglichkeiten wie „Kumulieren und Panaschieren“. Allerdings glaube ich, dass es unabdingbar ist, dass sich die Parteien selbst dazu aufraffen müssen, die Wähler an die Wahlurne zu holen.
Um diesen Druck zu verstärken, schlage ich daher folgendes einfache Verfahren vor:
Die Anzahl der Parlamentssitze wird prozentual um den Anteil gekürzt, der von einer definierten Zielwahlbeteiligung abweicht, wobei Überhangs- und Ausgleichsmandate weiterhin möglich bleiben sollen.
Beispiel:
Land NRW Zielwahlbeteiligung ≥ 75%; bei der Wahl 2012 mit 59,6%, d.h. 20,53% unter Zielwahlbeteiligung (≥75%) und damit statt 181 nur 144 Sitze
Aber auch das kommunale Wahlrecht könnte entsprechend abgeändert werden und sähe dann an 2 Beispielen wie folgt aus:
Kreis Euskirchen 2014 Zielwahlbeteiligung ≥ 65%; mit 56,9%, d.h. 36,13% unter Zielwahlbeteiligung (≥65%), damit statt 46 nur 39 Sitze.
Stadt Mechernich 2014 Zielwahlbeteiligung ≥ 65%;mit 53,3%, d.h. 17,94% unter Zielwahlbeteiligung (≥65%) und damit statt 32 nur 26 Sitze.
(mögliche Ausgleichs- und Überhangmandate in allen Fällen nicht berücksichtigt).
Die Parteien müssen in diesem Fall ein wirkliches, ein echtes Interesse daran haben, die Wähler zur Wahl ernsthaft zu animieren, um letztlich ihre Mitglieder in die Funktionen zu bringen. Hinzu kommt noch, dass die Dominanz der Parteien(Reserve)-Liste abnimmt und der Wähler mit der Erststimme ein stärkeres Mitwirkungsrecht besitzt. Unabhängig hiervon wäre zusätzlich eine Kombination mit „Kumulieren und Panaschieren“ eine nochmalige Stärkung des Wählerwillens möglich.“
Mechernich, 21.10.2014