UWV Kreisverband Euskirchen
28.01.2014
Gestohlene KFZ-BriefeDie UWV im Kreis Euskirchen beantragt:
Es sollen die Seriennummern gestohlener Fahrzeugbriefe auf geeignete Weise so öffentlich bekannt gemacht werden, dass jeder vor einem Fahrzeugkauf die Seriennummer des vorliegenden KFZ-Briefes auf Echtheit kontrollieren kann, um den Kauf von Hehlerware zu verhindern.
Begründung:
In der Nebenstelle der KFZ-Zulassungsstelle des Kreises Euskirchen in Schleiden sind kürzlich und zu Ostern des vergangenen Jahres KFZ- Briefe gestohlen worden. Ein Hehler kann damit dem potentiellen Käufer einwandfreie Papiere vortäuschen. Der Käufer meldet das so erworbene Fahrzeug an und erhält auch die vollständige Zulassung. Nach einigen Tagen fällt - durch einen routinemäßigen Datenabgleich mit dem Kraftfahrt- Bundesamt - dieser Betrug auf. Der Käufer wird dann Gegenstand polizeilicher Ermittlungen, da er ein offensichtlich gestohlenes Fahrzeug besitzt. Das Fahrzeug kann er weder nutzen noch verkaufen, auch nicht in Teilen. Der Versicherungsschutz entfällt automatisch. Eine Rückabwicklung - falls sich der Verkäufer überhaupt noch feststellen lässt - ist praktisch unmöglich da der Verkäufer behaupten kann, dass auch er sei einem Betrug zum Opfer gefallen sei und somit eine Rückabwicklung rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Um hier unsere Bürger zu schützen hat die UWV im Kreistag einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Landrat ist nun in der Pflicht eine geeignete Kontrollmöglichkeit vorliegender KFz-Briefe zu schaffen. Beispielsweise könnte auf der Hompage des Kreises eine Möglichkeit geschaffen werden die KFZ-Brief-Nummer eingeben zu könnte um eine positive oder abschlägige Rückmeldung zu erhalten. So wären unsere Bürger vor einem solchen Schaden geschützt.
Gez.
Jakob Edmund Daniel
-stellv. Kreisvorsitzender-