Bericht der UWV-Internetredaktion
Antrag zur Änderung der Gesetzeslage zur industriellen Massentierhaltung
UWV Mechernich stellt Antrag an Petitionsausschuss in Berlin
Im folgenden Wortlaut wurde die Petition in Absprache mit der Bürgerinitiative gegen industrielle Massentierhaltung versandt:
„Die Kommunalpolitik steht in ihrem Widerstand gegen die unerträglichen und bestialischen Umstände bei der industriellen Massentierhaltung im allgemeinen und Wohnbebauung zweier Mechernicher Orte vor unlösbaren Problemen, weil Bundesgesetze einer vernünftigen Lösung entgegenstehen. Wir bitten daher den Deutschen Bundestag um Initiativen zur Änderung der geltenden Rechtslage.
1.) Weil diese Massentierhaltung ohne die Verabreichung von Antibiotika zusammenbricht (siehe Protokoll der 151. Sitzung des Bundestages), werden Antibiotika z. Zt. flächendeckend verabreicht. Dies verursacht resistente Keime, die ein humanmedizinisches Problem erzeugen und zu Kosten in Milliardenhöhe beim Gesundheitswesen führen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit als aktives Recht auf Gesundheitsschutz. Im Arzneimittelgesetz ist festzulegen, dass der Einsatz von Antibiotika grundsätzlich der Humanmedizin vorbehalten bleibt. Ausnahmen könnten lediglich bei der Heranzucht wertvoller Zuchttiere gemacht werden.
2.) Die industrielle Massentierhaltung ist bar jeglichen Tierschutzgedankens. Ganz abgesehen von den eng zusammengepferchten Haltungsbedingungen werden den Puten und Hühnern die Schnäbel gekürzt, den männlichen Ferkeln und Kälbern ohne Betäubung die Hoden abgeschlagen und den Gänsen bei lebendigem Leib die Daunen aus dem Fleisch gerissen. Vorgeschlagen wird die Rückkehr zu einer bäuerlichen Tierhaltung mit artgerechten Haltungsbedingungen. Kastrationen sollen nur unter Betäubung von Tierärzten durchgeführt werden. Dies ist gesetzlich festzuschreiben.
3.) Lärm und Geruchemissionen führen insbesondere in der Nähe von Wohnbebauungen zu einem starken Eingriff in die Wohn- und Lebensqualität der Einwohner. Stickstoffemissionen stellen einen Eingriff in die Natur dar und stören insbesondere in Schutzgebieten deren Gleichgewicht und können durch die Ausbringung der Gülle zu einer Beeinträchtigung des Trinkwassers führen.
4.) Die Förderung und Subventionierung von Anlagen der Massentierhaltung sind ersatzlos zu streichen, ebenso wie die Privilegierung solcher Vorhaben. Den Kommunen muss ermöglicht werden, diese Vorhaben bauleitplanerisch zu begleiten, um auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung zu sichern. Damit könnten Beeinträchtigungen von Natur, Landschaft und Umwelt besser als bisher entgegengewirkt werden.
Wir dürfen Sie höflich bitten, diesen Antrag in entsprechender Form an die entsprechenden Stellen mit der dringenden Bitte um Bearbeitung weiterzuleiten.“
Hoffen wir nun, dass es diesbezüglich ein Umdenken in den Köpfen der Politiker geben wird – bevor es mal wieder zu spät ist.